Right to Plug: Was gilt ab Jänner 2022 beim Installieren einer Wallbox im Mehrfamilienhaus?

Darf ich? Bitte, bitte! Damit ist ab Jänner 2022 Schluss. Das Justiz- und Klimaschutzministerium vereinfacht endlich die Installation einer Wallbox im Mehrfamilienhaus. Das „Right to Plug“, also das Recht auf eine Ladestation am Stellplatz, kommt! Wir erklären dir, was das für deine Installation im Mehrparteienhaus bedeutet.

Welche Lösungen für eine Wallbox im Mehrfamilienhaus gibt es?

Das Bundesministerium unterscheidet bei der Installation von Ladestationen im Mehrparteienhaus zwischen einer Einzel- und Gesamtlösung.

Was ist eine Wallbox-Einzellösung?

Die Einzellösung ist eine Wallbox für den privaten Nutzen. Es können sich aber auch 2 oder mehr Eigentümer eine Wallbox-Einzellösung teilen. Beispiel: Ein Eigentümer will eine Ladestation auf dem eigenen (Tief-) Garagenstellplatz installieren und zahlt den Strom selbst.

Wer nutzt die Wallbox? Wer bezahlt die Wallbox? Was muss technisch beachtet werden? Wer muss informiert/gefragt werden?
Ein oder mehrere Bewohner im Mehrfamilienhaus nutzen die Wallbox privat Die Kosten für die Installation und die Nutzung trägt der Eigentümer
  • Die Wallbox wird am privaten Stromnetz angeschlossen
  • Direkte Verbindung zum Zählerpunkt der Wohnung
Alle Wohnungseigentümer des Mehrfamilienhauses
Wallbox-Einzellösung Mehrfamilienhaus

©e7 Energie Markt Analyse GmbH, Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Was ist eine Wallbox-Gesamtlösung?

Besteht ein gemeinschaftliches Interesse an einer Wallbox, handelt es sich um eine Gesamtlösung. Das kann eine einzelne Wallbox oder eine ganze Ladesäulen-Landschaft sein. Beispiel: Mehrere Eigentümer wollen eine Wallbox im Mehrfamilienhaus installieren und zusammen nutzen. Die Kosten werden anteilig geteilt.

Wer nutzt die Wallbox? Wer bezahlt die Wallbox? Was muss technisch beachtet werden? Wer muss informiert/gefragt werden?
Alle Bewohner im Mehrfamilienhaus nutzen die Wallbox zusammen
  • Die Kosten für die Installation werden geteilt oder von einer bestimmten Personengruppe übernommen (Wird individuell vereinbart)
  • Die Kosten für die Nutzung werden anteilig gemessen und für den jeweiligen Bewohner abgerechnet
Die Wallbox oder Ladesäulen-Landschaft braucht:

  • einen eigenen Netzzugang
  • einen eigenen Stromzähler.
  • einen Ladesäulen-Master / Hub (dynamisches Lastmanagement- System)
  • ein Sicherheits- und Abrechnungssystem (z.B. eine Schlüsselkarte oder einen NFC-Chip)
  • Hausverwaltung
  • Alle Wohnungseigentümer des Mehrfamilienhauses
Wallbox-Gesamtlösung Mehrfamilienhaus

©e7 Energie Markt Analyse GmbH, Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie

Wen betrifft das Right to plug für die Wallbox im Mehrfamilienhaus?

Die neue Regelung macht es Eigentümern einfacher, sich mit den anderen Wohnungsbesitzern abzustimmen. Ein Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses darf nicht allein über Anpassungen oder Änderungen von geteilten Wohnflächen entscheiden. Die anderen Wohnungsbesitzer müssen den Plänen über eine Abstimmung zustimmen. Momentan gilt eine nicht-abgegebene Stimme als Nein. Außerdem müssen über 50 % der Wohnungsbesitzer für eine Wallbox stimmen. Also ein aktives Ja aussprechen.

Wer muss in Zukunft der Installation einer Wallbox im Mehrfamilienhaus zustimmen?

Für eine private oder gemeinschaftlich genutzte Ladestation müssen Eigentümer immer noch alle anderen Wohnungsbesitzer im Mehrparteienhaus über die Installation informieren. Der Eigentümer macht eine sogenannte Beschlussfassung. Bei einer Gesamtlösung muss er vor der Beschlussfassung auch die Hausverwaltung informieren. Bei der Einzellösung fällt das weg. Es gibt 2 Möglichkeiten für die Beschlussfassung:

  • Als Tagesordnungspunkt bei der Eigentümerversammlung
  • Auf dem Postweg

Tipps zur Beschlussfassung:

  • Die Beschlussfassung kann über die Hausverwaltung oder den Eigentümer laufen.
  • Der Beschlussgegenstand, also ein genauer Installations-Plan, muss bei Beschlussfassung stehen. Das Bundesministerium rät, hier einen Anwalt einzubeziehen.
  • Technische Aspekte wie Netzanschluss, Hausinstallation und Ladestellenmanagement-Modelle sollten schon geklärt sein.

Wann kann die Wallbox im Mehrfamilienhaus installiert werden?

Ab Jänner 2022 gilt: Es zählen nur noch alle aktiven Stimmen. Aktive Stimmen sind Rückmeldungen auf die Beschlussfassung, egal ob positiv oder negativ. Du kannst die Wallbox installieren, wenn mehr als 50 % der Rückmeldungen positiv sind. Also aktive Ja-Stimmen.

Außerdem gilt: Wer sich nicht innerhalb von 2 Monaten auf die Beschlussfassung zurückmeldet bzw. keine Einwände hat, zählt nicht als aktive Stimme.

Es gibt darüber hinaus aber auch flankierende Maßnahmen, die die Mindestzustimmungsquote nach sich ziehen (1/3 der Mieteigentumsanteile). Das heißt, dass mindestens 1/3 aller Parteien aktiv abstimmen müssen, damit nicht nur eine kleine Minderheit entscheidet. Die Stimme eines Eigentümers, der mehrere Wohnungen besitzt, zählt mehrfach. Er hat z.B. 5 Wohnungen im Mehrfamilienhaus und möchte keine Wallbox installieren? Dann zählt seine Rückmeldung 5-mal als aktive Nein-Stimme.

Wenn nicht alle Eigentümer ihre aktive Stimme abgeben, kommt es aktuell zu keinem Ergebnis. In diesem Fall konnte bis dato ein Richter über die Installation entscheiden. Zuständig ist das verantwortliche Bezirksgericht der Region. Ob eine richterliche Entscheidung auch dann möglich ist, wenn nur 1/3 der Parteien über die Installation entscheiden, steht noch nicht fest.

Fazit:

Die 2 Gesetzesänderungen machen die Installation einer Wallbox im Mehrfamilienhaus auf jeden Fall etwas einfacher. Damit kann der Ladestation-Boom in Österreich starten und die E-Mobilität nimmt weiter Fahrt auf.

Zusammengefasst:

  • Bei einer Wallbox im Mehrfamilienhaus wird zwischen Einzel- und Gesamtlösung unterschieden.
  • Damit es für eine Installation grünes Licht gibt, muss in beiden Fällen eine Beschlussfassung gemacht werden.
  • Ab Jänner 2022: Es zählen nur aktive Stimmen, egal ob positive oder negative. Eigentümer, die sich nicht innerhalb von 2 Monaten auf die Beschlussfassung zurückmelden, zählen nicht als aktive Stimme.
  • Es müssen nur noch 1/3 aller Parteien an der Abstimmung teilnehmen.

 

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