Photovoltaik-Förderung Kärnten fürs Eigenheim

Mit der Photovoltaik-Förderung Kärnten unterstützt das Bundesland seit 01.01.2022 neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf Eigenheimen mit bis zu 480 € pro kWp. Die Kärntner profitieren aber auch von weiteren Fördergeldern. Welche das sind, fassen wir hier für dich zusammen.

Impulsprogramm Photovoltaik-Förderung Kärnten fürs Eigenheim

Neben dem ab Jänner geltenden Impulsprogramm für neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen gibt es noch eine zweite Novelle im Kärntner Förderdschungel. Auch Stromspeicher für PV-Anlagen unterstützt das Bundesland ab Jänner mit der Alternativenergienförderung 2021/2022 finanziell.

Nicht neu aber durchaus relevant ist die Investitionsförderung für PV-Anlagen vom Staat Österreich. Dieser Bonus steht Kärntnern natürlich auch zu. Die bundesweite Förderung von Solaranlagen bis 10 kWp liegt bei 250 € pro kWp Anlagenleistung.

Generell gilt: Bund vor Ländern

Daher müssen Bauleute immer zuerst die Förderanträge an den Bund stellen und erhalten. Danach geht es mit den Förderungen auf Länderebene weiter. Beide Förderungen können kombiniert werden.

Impulsprogramm zur Förderung von PV-Anlagen bis 10 kWp

Die Photovoltaik-Förderung Kärnten bis 10 kWp tritt am 01.01.2022 in Kraft. Sie läuft bis zum 31.12.2023.

Wer wird gefördert?

Die Förderung für PV-Anlagen richtet sich an Bauleute und Hauseigentümer*innen. Wer also eine neue Solaranlage im Zuge eines Neubaus oder einer Sanierung installiert, den unterstützt das Land Kärnten finanziell.

Was wird gefördert?

Alle neu installierten oder erweiterten PV-Anlagen erhalten die neue Photovoltaik-Förderung Kärnten. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser mit höchstens 2 Wohnungen. Die PV-Anlage darf maximal 10 kWp leisten und muss im Netzparallelbetrieb laufen.

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung Kärnten?

Pro kWp installierter Leistung zahlt Kärnten 35 % der förderfähigen Kosten. Maximal aber 480 € pro kWp. Die förderfähigen Kosten setzen sich aus den Material-, den Montage- und den Planungskosten zusammen. Bitte beachte, dass nur 10 % der Planungskosten in die förderfähigen Kosten einfließen. Kombiniert der*ie Anlagenbesitzer*in die Förderung mit anderen Bundesförderungen, liegt der Höchstsatz bei 70 % der förderfähigen Kosten.

Beispiele:

Anlagen-Größe Förderfähige Kosten Errechneter Förderzuschuss (EFZ) Fördersumme Davon zahlt Kärnten Davon zahlt der Bund
10 kWp 10.000 € 10 x 35 % der förderfähigen Kosten = 3.500 € 6.000 € 3.500 € 2.500 €
10 kWp 14.000 € 10 x 35 % der förderfähigen Kosten = 4.900 (EFZ > 10 x 480 €) 7.300 € 4.800 € 2.500 €

Wie beantragen Bauleute die Photovoltaik-Förderung Kärnten?

Zuerst installierst du die neue PV-Anlage. Nachdem die Bauleute die Rechnung bezahlt haben, reichen sie den Antrag beim Amt der Kärntner Landesregierung ein.

Wie beantragt man die Photovoltaik Förderung Kärnten

Förderantrag

Welche weiteren Voraussetzungen gelten?

  • PV-Förderungen des Bundes, wie z.B. die Investitionsförderung PV-Anlagen bis 50 kWp, muss der*ie Antragsteller*in nachweislich vorab in Anspruch nehmen. Die Photovoltaik-Förderung Kärnten ergänzt dann bestehende Förderansprüche und wird angerechnet.
  • Bevor Bauleute den Antrag einreichen, muss eine Energieberatung stattfinden. Diese Beratung muss sich an die Richtlinien des Energieberaternetzwerks Kärnten halten.
  • Kärnten zahlt das Fördergeld nur, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des*r Antragstellers*in handelt.
  • Das Land Kärnten kürzt die Fördersumme anteilig, wenn der*ie Besitzer*in das Gebäude mit der PV-Anlage auch gewerblich nutzt.
  • Die PV-Anlage muss fachgerecht durch befugte Unternehmen wirtschaftlich und technisch kostenoptimiert installiert werden.
  • Du musst die PV-Anlage zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023 installieren. Ausnahmen, wie z. B. Lieferverzögerungen, Fertigstellungsschwierigkeiten oder Ähnliches, muss der*ie Auftraggeber*in von 01.01.2022 bis 31.12.2023 nachweisen.
  • Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungsbewerbern*innen erkennt das Land Kärnten nur die Nettokosten exklusive Umsatzsteuer (USt.) an.
  • Als Installateur*in musst du die Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne der Standortgemeinde berücksichtigen.
  • Es geht nur ein Antrag pro PV-Anlage. Für ein Gebäude mit 2 getrennten Wohneinheiten und damit 2 PV-Anlagen stellen Bauleute jeweils einen separaten Förderantrag.

Förderung von Stromspeichern für PV-Anlagen

Das Land Kärnten stärkt mit dieser zweiten Förderung den Anreiz für eine neue PV-Anlage weiter. Häuslebauer*innen und -sanierer*innen können ihren Sonnenstrom mit einem Stromspeicher dezentral speichern. Die Stromspeicher-Förderung läuft bis 31.12.2022.

Wer wird gefördert?

Die Förderung gilt für Stromspeicher in privaten aber auch in öffentlichen Gebäuden. Ein Förderanspruch liegt auch vor, wenn Besitzer*innen die PV-Anlage landwirtschaftlich, gewerblich oder für Vereine nutzen.

Was wird gefördert?

Alle stationären Stromspeicher, die den Eigenverbrauch einer PV-Anlage optimieren. Das Land Kärnten schließt Bleispeicher bei der Förderung aus.

Wie hoch ist die Förderung für Stromspeicher?

Die Fördersumme liegt bei 50 % der anerkennbaren Investitionskosten. Allerdings zahlt das Land Kärnten maximal 350 € pro kWh Nennkapazität des Speichers. Die Förderung ist auf maximal 10 kWh beschränkt.

Beispiele:

Speicher-Größe Anerkennbare Investitionskosten Errechneter Förderzuschuss (EFZ) Fördersumme
10 kWh 8.000 € 10 x 50 % der förderfähigen Kosten = 4.000 € (EFT > 350 € / kWh) 3.500 €
5 kWh 3.000 € 5 x 50 % der förderfähigen Kosten = 1.500 € (entspricht 300 € / kWh) 1.500 €

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

  • Ein*e befugter Installateur*in muss den Stromspeicher installieren.
  • Das Speichersystem braucht eine Garantie von 10 Jahren.
  • Du brauchst kein Inbetriebnahmeprotokoll bzw. keinen Netzzugangsvertrag, wenn du den Speicher für den privaten Nutzen installierst.
  • Auch die Bezeichnung des Zählpunktes der PV-Anlage fällt bei 100 % Eigennutzung weg.
  • Die Förderung ist auf ein Speichersystem je PV-Anlage und Gebäude limitiert.

Wie wird die Speicher-Förderung für PV-Anlagen in Kärnten beantragt?

Anlagenbesitzer*innen reichen den Förderantrag zusammen mit dem Abnahmeprotokoll, den Originalrechnungen und -zahlungsbelegen beim Land Kärnten Abt. 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz ein.

Fazit:

Die Photovoltaik-Förderung Kärnten lohnt sich für Eigenheimbesitzer*innen und die, die es werden wollen. Kärntner kombinieren die Förderung ganz einfach mit anderen Bundesförderungen. So sparen Bauleute noch mehr Geld. Ein zusätzlicher Stromspeicher bringt weiteren Zuschuss vom Land. Für Kärntner gilt: Wenn nicht 2022, wann dann?!

Zusammengefasst:

  • Ab Jänner erhalten Anlagenbeseitzer*innen bis zu 4.800 € Zuschuss vom Land Kärnten für eine PV-Anlage mit maximal 10 kWp.
  • Sie können die Photovoltaik-Förderung Kärnten mit der Investitionsförderung PV-Anlagen des Bundes kombinieren. Der Staat Österreich und das Bundesland Kärnten erstatten dann bis zu 7.300 € zurück.
  • Für einen Stromspeicher sparen Anlagenbesitzer*innen bis zu 3.500 € zusätzlich.

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